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Reparaturservice sichern

Einen Reparaturbonus gab es bereits einmal vor einiger Zeit.

Nun gibt es diesen wieder:

E-Geräte reparieren.
50 % der Kosten sparen.
Umwelt schützen.
 

Vermissen Sie den vertrauten morgendlichen Duft, weil Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Schauen Sie in traurige Kinderaugen, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt? Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher. 

Und das mehr denn je. Denn wenn Sie jetzt defekte Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher & Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium und Sie zahlen in Ihrem Reparaturbetrieb nur noch die Differenz. 

Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen bis 2026 Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro aus „Next Generation EU“ – dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union, mit dem die Wirtschaft nach Corona noch zukunftsfähiger werden soll – zur Verfügung.

Ihre Bürgermeisterin Dagmar Zier

weitere Informationen finden Sie hier:

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen:  Homepage des Bundesministeriums für Umwelt

Für Privatpersonen | Reparaturbonus  – unter diesem LINK können Sie sich den Reparatur-BON erstellen und ausdrucken.

Für Privatpersonen | Reparaturbonus – hier finden Sie Ihren Partnerbetrieb.

Ablauf Reparaturbonus
  • Vom Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
  • Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden. 
  • Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. In der ersten Förderphase längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023. Die Förderaktion geht bis zum Jahr 2026.  
  • Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones etc. Alle förderbaren Geräte finden Sie in der Geräteliste. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in Ihrem Besitz befinden.