Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Allgemein

Fahrplanänderung Linie 546 ab 12.2.2024

Ab 12. Februar 2024 wird auf der Linie 546 der Buskurs 102 für die Schulkinder künftig um 10 Minuten früher (Abfahrt neu in Stopfenreuth um 06:16 Uhr) geführt. Mit dieser Maßnahme wird die rechtzeige Ankunft der Fahrgäste in Gänserndorf optimiert.

Wir bitten die Schulen, die Schüler:innen und deren Erziehungsberechtigte über Ihre Informationskanäle zu informieren.

Zur Information finden Sie anbei den neuen Linienfahrplan 546, gültig ab 12. Februar 2024.

Der neue Fahrplan steht demnächst über die Fahrplanservices des VOR unter AnachB.VOR.at oder der VOR AnachB App zur Verfügung. Auf der VOR-Website (www.vor.at) gibt es dann unter den Fahrplanservices den Fahrplan auch als PDF zum Download und zum Ausdrucken.

Fahrplanänderung Linie 545 und 546 ab 12.2.2024

Ab 12. Februar 2024 wird auf der Linie 545 der Kurs 139 neu eingeführt. Der Bus kommt als Linie 546 (Kurs 114) von Lassee über Schönfeld und Untersiebenbrunn sowie Obersiebenbrunn. Ab Obersiebenbrunn Marktplatz verkehrt der Bus als Kurs 139 auf der Linie 545 mit Abfahrt um 07:15 Uhr in Obersiebenbrunn Marktplatz für die Schüler:innen als Verstärkerfährt nach Leopoldsdorf im Marchfelde (SMS Leopoldsdorf/Marchfelde). Mit dieser Maßnahme wird die Auslastung der Linie 545 (Kurs 105) optimiert.

Wir bitten Sie, die Schüler:innen und deren Erziehungsberechtigte über Ihre Informationskanäle zu informieren.

Zur Information finden Sie anbei die neuen Linienfahrpläne 545 und 546, gültig ab 12. Februar 2024.

Die neuen Fahrpläne stehen demnächst über die Fahrplanservices des VOR unter AnachB.VOR.at oder der VOR AnachB App zur Verfügung. Auf der VOR-Website (www.vor.at) gibt es dann unter den Fahrplanservices die Fahrpläne auch als PDF zum Download und zum Ausdrucken.

Marchfeld mobil

Marchfeld mobil – Die innovative Mobilitätslösung in der Region Marchfeld

Ab 01. Dezember 2023 wird der Komfortzuschlag wiedereingeführt!

Seitens der Landesregierung Niederösterreich wurde Anfang 2023 beschlossen, dass in einem Testbetrieb der Komfortzuschlag für die Nutzung von Marchfeld mobil vom Land Niederösterreich übernommen wird. Laufende Evaluierungen haben gezeigt, dass der Wegfall des Komfortzuschlages einige Nachteile mit sich gebracht hat. Aus diesem Grund hat sich das Land Niederösterreich sowie die weiteren Projektbeteiligten daher nach einer 6-monatigen Evaluierung darauf geeinigt, den Komfortzuschlag mit 1. Dezember 2023 wieder einzuführen. Das bedeutet für Sie, dass ab 1. Dezember 2023 im Marchfeld mobil wieder die ursprünglichen Tarife gelten und zusätzlich zum Grundtarif (ab € 1,90) wieder der Komfortzuschlag in Höhe von € 2,00 bzw. € 4,00 (ab 20.00 Uhr) zu bezahlen ist.

Wie funktioniert Marchfeld mobil?

Marchfeld mobilist Teil des öffentlichen Verkehrs und bindet Bus & Bahn direkt in die Fahrtvermittlung mit ein. Marchfeld mobilsteht Bewohner*innen und Besucher*innen der Region für Fahrten zwischen den rund 600 Haltepunkten zur Verfügung.

Fahrten können mittels ISTmobil-App, online unter www.ISTmobil.at oder telefonisch unter 0123 500 44 11 gebucht werden. Im Zuge der Fahrtbestellung wird man über die genaue Abfahrtszeit und die Fahrtkosten informiert. Bei einer telefonischen Buchung ist keine Registrierung notwendig. Die Bezahlung erfolgt in bar im Fahrzeug oder bargeldlos mittels der kostenlos erhältlichen mobilCard.

Wieviel kostet eine Fahrt?  

Der Tarif für eine Fahrt mit Marchfeld mobilist von der Anzahl der Zonen abhängig, wobei es innerhalb einer Gemeinde eine fixe Tarifzone gibt. Zusätzlich zum Grundtarif (ab € 1,90) ist ein Komfortzuschlag in Höhe von € 2,00 bzw. € 4,00 (ab 20.00 Uhr) zu bezahlen.

Die Tariftabelle von Marchfeld mobilgibt es HIER. 

Anerkennung von VOR-Zeitkarten / KlimaTicket

Inhaber*innen von VOR-Zeitkarten (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte), des TOP-Jugendtickets sowie des KlimaTickets (KlimaTicket Österreichs, VOR KlimaTicket Metropolregion oder VOR KlimaTicket Region) können diese im Marchfeld mobil registrieren lassen. Mit hinterlegter Öffi-Zeitkarte zahlen Sie für Fahrten mit Marchfeld mobil innerhalb Ihres persönlichen Netzes bzw. des jeweiligen Gültigkeitsbereichs nur den Komfortzuschlag! Für die Registrierung der Zeitkarte benötigen Sie eine mobilCard. Senden Sie einen Scan Ihrer Zeitkarte an kundenservice@ISTmobil.at. Die mobilCard kann unter www.ISTmobil.at beantragt werden. 

Wann kann ich fahren?

Marchfeld mobil steht auch im Verlängerungsjahr für Fahrten zwischen den Haltepunkten Montag bis Sonntag von 05:00 bis 24:00 Uhr zur Verfügung. Buchen Sie Ihre Fahrt immer rechtzeitig. Folgende Informationen werden bei Bestellung einer Fahrt erfragt: Namen, Start- und Ziel-Haltepunkt und die gewünschte Abfahrtszeit. Bitte warten Sie pünktlich beim vereinbarten Haltepunkt.

Wo kann ich fahren?

Das Bedienungsgebiet umfasst insgesamt 19 Gemeinden mit rund 600 Haltepunkten. Zusätzlich gibt es 24 externe Haltepunkte, die Fahrten von bzw. zu wichtigen Zielen außerhalb des Bedienungsgebietes ermöglichen. 

Einen Überblick zu den Haltepunkten je Gemeinde finden Sie HIER. 

Alle weiteren Informationen und Unterlagen finden Sie unter www.ISTmobil.at.

Information Sanierung

Information Sanierung Zubringer Bahnüberführung Freundschaftsgasse und Güterwege

Wir wollen Sie darüber informieren, dass ab Montag 16.10.2023 mit den Sanierungsarbeiten begonnen wird.

Voraussichtliche Dauer der Sperre ist bis Ende November.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Für Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung und bedankt sich für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgermeisterin

Dagmar Zier

Rattenköder

Auf vielfachen Wunsch der Bevölkerung und nach Bedarf können ab sofort wieder Rattenköder im Gemeindeamt während der Parteizeiten abgeholt werden.

ÄNDERUNG HUNDEHALTEGESETZ MIT 01. JUNI 2023

ÄNDERUNG HUNDEHALTEGESETZ MIT 01. JUNI 2023

Liebe Hundebesitzer & Hundebesitzerinnen,

seit 01.06.2023 trat die Änderung des NÖ Hundehaltergesetzes in Kraft.

NEUE Maßnahmen:

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschafften Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde.
  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halter:innen von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€725.000,– pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 01. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 01. Juni 2023 gehaltene Hunde
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt

Allgemeine Sachkunde:

1 Stunde Information bei einem Tierarzt
2 Stunden Information bei einer fachkundigen Person

Übergangsbestimmung: Hunde die bereits vor dem 01. Juni 2023 von einem Hundehalter gehalten wurden – KEIN SACHKUNDENACHWEIS!

Erweiterte Sachkunde: (Verpflichtend, wenn es sich um Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential handelt)

4 Stunden theoretischer Teil
6 Stunden praktischer Teil mit JEDEM gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential

Haftpflichtversicherung:

Für alle Hunde, die bereits vor dem 01. Juni 2023 gehalten wurden, ist eine Übergangsfrist bis zum 01. Juni 2025 zur Vorlage des Nachweises bzw. Vorlage der Anpassung des Nachweises der ausreichenden Haftpflichtversicherung in Form einer Meldung bei der Gemeinde vorgesehen.

Vorankündigung:

„Vortrag zum NÖ allgemeinen Sachkundenachweis“:

Datum/Uhrzeit
13.9.2023, 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Weydner Wirtshaus, Schönfelderstraße 2, 2295 Oberweiden (www.weydner-wirtshaus.at)

Vortragende:
Tierärztin: Mag. med. vet. Gudrun Neuhauser (Tierarztpraxis Tallesbrunn, www.osteovet.at)
Hundetrainerin: Mag. Annemarie Hurban (HUNDETEAM Mag. Annemarie Hurban, www.hundeteam.eu)

Preis:
€ 75,-/Person

Anmeldung erforderlich bis spätestens 2 Tage vor dem Vortrag unter: annemarie.hurban@hundeteam.eu

Teilnehmer:innen-Anzahl:
Min. 10/max. 40 Personen

Nähere Informationen zu diesem o. a. „Vortrag zum NÖ allgemeinen Sachkundenachweis“ auch auf meiner Website unter: https://www.hundeteam.eu/Vortrag-zum-NOe-allg-Sachkundenachweis/ sowie unter: https://dogaudit.info/veranstaltungen-details/2295-oberweiden.html

Ansprechperson: Fr. Mag. Annemarie Hurban

Reparaturservice sichern

Einen Reparaturbonus gab es bereits einmal vor einiger Zeit.

Nun gibt es diesen wieder:

E-Geräte reparieren.
50 % der Kosten sparen.
Umwelt schützen.
 

Vermissen Sie den vertrauten morgendlichen Duft, weil Ihre Kaffeemaschine den Geist aufgegeben hat? Schauen Sie in traurige Kinderaugen, weil das liebste Spielzeug nicht mehr leuchtet und hupt? Geben Sie nicht auf und Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher. 

Und das mehr denn je. Denn wenn Sie jetzt defekte Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher & Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium und Sie zahlen in Ihrem Reparaturbetrieb nur noch die Differenz. 

Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen bis 2026 Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro aus „Next Generation EU“ – dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union, mit dem die Wirtschaft nach Corona noch zukunftsfähiger werden soll – zur Verfügung.

Ihre Bürgermeisterin Dagmar Zier

weitere Informationen finden Sie hier:

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen:  Homepage des Bundesministeriums für Umwelt

Für Privatpersonen | Reparaturbonus  – unter diesem LINK können Sie sich den Reparatur-BON erstellen und ausdrucken.

Für Privatpersonen | Reparaturbonus – hier finden Sie Ihren Partnerbetrieb.

Ablauf Reparaturbonus
  • Vom Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
  • Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden. 
  • Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. In der ersten Förderphase längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023. Die Förderaktion geht bis zum Jahr 2026.  
  • Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones etc. Alle förderbaren Geräte finden Sie in der Geräteliste. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in Ihrem Besitz befinden.