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Abgaben und Gebühren

Hier finden Sie eine Auflistung der wesentlichen Abgaben und Gebühren der Gemeinde Untersiebenbrunn in detaillierter Form.

Stand: Jänner 2019, alle Preise inkl. MwSt.

Die Wurzel aus der Größe des Grundstückes x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient

Der Einheitssatz beträgt derzeit 590.

 

√ Grundstücksgröße x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient

√ 1000 = 31,6228 x € 590,00 x 1,25 = € 23.321,80

Nutzhund: € 6,54 pro Hund/Jahr

Hunde mit Gefährundungspotenzial:  € 110,00 pro Hund/Jahr (Definiert im Hundhaltegesetz)

alle übrigen Hunde: € 44,00 pro Hund/Jahr

Hundemarke einmalig € 1,00

Grabstellengebühr

Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Bentzungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnengräber bzw. auf 30 Jahre bei gemauerten Grabstellen (Grüfte) beträgt für

Erdgrabstellen (Einzelgrab) € 162,00

Erdgrabstellen (Doppelgrab) € 324,00

Urnengrab € 162,00

Urnennische € 243,00

Grüfte € 1.458,00

Beerdigungsgebühr

Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei

Erdgrabstellen: € 523,00

Erdgrabstellen mit Frostzuschlag: + 25 %

Beerdigung Urne in einem Erdgrab: € 249,00

Beisetzung einer Leiche in einer Gruft: € 523,00

Beisetzung einer Urne in einer Urnennische: € 100,00

Leichenhalle 1. Tag:  € 109,00

Leichenhalle jeder weitere Tag: € 22,00

Die Einnahmen werden zweckgebunden in die Erhaltung und von Anschaffungen zur Erhaltung des Friedhofes verwendet.

A + B 500 % vom Messbetrag = jährliche Grundsteuer

Grundsteuermessbescheide erstellt das Finanzamt.

WICHTIG: Die Grundsteuerbefreiungen fallen weg. Ab 01.01.2011 gibt es keine Grundsteuerbefreiungen bei Errichtungen von Einfamilienhäusern mit Wohnbauförderung mehr. Die bestehenden laufen aus.

Alle Kanalgebühren sind bei der bloßen Möglichkeit zum Anschluss an die öffentliche Kanalanlage zu entrichten, also auch dann, wenn der bauliche Anschluss trotz Verpflichtung nicht hergestellt wurde.

Kanaleinmündungsabgabe

Dies ist eine einmalige Abgabe und ist einzuheben

1.) bei Fertigstellung/Bewohnbarkeit/Bezug einer Liegenschaft, an der bereits eine öffentliche Kanalleitung vorbeiführt und

2.) bei bereits bestehenden Liegenschaften nach Fertigstellung und Benutzbarkeit einer neu er-richteten Anlage, wobei bei solchen Neuerrichtungen bereits bei Baubeginn eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 80% der zu entrichtenden Kanaleinmündungsabgabe eingehoben werden kann.

Berechnung: Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz

Berechnungsfläche:

die Hälfte der bebauten Fläche x (der Anzahl der angeschlossenen Geschoße + 1) + 15% der unbebauten Fläche (es werden maximal. 500m² zur Berechnung herangezogen; max.75m²)

Bebaute Fläche: Außenmaß des flächengrößten Geschoßes

Einheitssatz: festgesetzt durch Verordnung des Gemeinderates nach Erstellung eines Betriebs-finanzierungsplanes unter Zugrundelegung der Baukosten der Anlage und in Gegenüberstellung der im Versorgungsbereich anzuschließenden Haushalte (Gesamtflächen).

Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe

Wird fällig bei Zubauten oder bei Neubauten nach Abbruch eines alten Gebäudes. Dabei wird die Gebühr auf Basis der neuen Flächen jener der alten Flächen gegenübergestellt und unter

Zugrundelegung des zum Zeitpunkt der Vorschreibung geltenden Einheitssatzes die Differenz errechnet.

Einheitssatz:

festgesetzt durch Verordnung des Gemeinderates nach Erstellung eines Betriebs-finanzierungsplanes unter Zugrundelegung der laufenden Betriebskosten der Anlage und in Gegenüberstellung der im Versorgungsbereich anzuschließenden Haushalte (Gesamtflächen).

Einheitssatz für Mischwasserkanal € 16,45 (für die Einmündungsabgabe)

Einheitssatz für Schmutzwasserkanal € 13,19(für die Einmündungsabgabe)

Einheitssatz für Regenwasserkanal € 6,09 (für die Einmündungsabgabe)

Die Gebühren sind inkl. 10% MWSt.

  • Mittagessen € 3,50
  • Getränkebeitrag/Monat € 5,00
  • Bastelbeitrag/Monat € 10,00
  • Nachmittagsbetreuung bis 20 Stunden € 50,00
  • Nachmittagsbetreuung bis 40 Stunden € 70,00
  • Nachmittagsbetreuung bis 60 Stunden € 90,00
  • Nachmittagsbetreuung bis 90 Stunden € 100,00

3% der Bruttolohnsumme

Die Lustbarkeitsabgabe beträgt 10% laut der gültigen Verordnung ist Lustbarkeitsabgabe zu bezahlen für:

) den tatsächlichen Eintrittspreis

) andere, der Höhe nach von vornherein Festgelegte Entgelte oder sonstige Geldleistungen, die als Gegenleistung für den Besuch der Veranstaltung entrichtet werden

) Geldleistungen, die für den Besuch der Veranstaltung freiwillig erbracht werden.

ausgenommen sind:

Veranstaltungen ständiger, regelmäßig wiederkehrender oder gelegentlicher Art, welche den Erwerb, die Erweiterung und Vertiefung von Bildung, Wissen und Können in einem organisierten Rahmen als Hauptzweck zum Gegenstand haben.

Die aktuellen Müllgebühren sehen Sie auf:

www.abfallverband.at

Die Ortstaxe beträgt 1,10 pro Person und Nächtigung.

Bereitstellungsgebühr/m³/Jahr: 45,10,-

Wassergebühr: 1,67 Euro  pro m³

Anschlussgebühr: 7,72  Euro pro m² (einmalige Gebühr- bei Neubau- Umbau- oder Zubau)